Regulatory Affairs

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für die Chemische Industrie, Kosmetik- & Körperpflege- und Nahrungsmittelindustrie

Kosmetik in der EU

Richtlinie 76/768/EWG - Kosmetikrichtlinie

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - Kosmetikverordnung

Diese europäischen Rechtsrahmen definieren die gesetzlichen Anforderungen an Kosmetik-& Körperpflegeprodukte. Die zurzeit geltende Kosmetikrichtlinie wird im Juli 2013 durch die neue Kosmetikverordnung ersetzt werden und dadurch aufgehoben werden. Eine Verordnung hat, im Gegensatz zur Richtlinie, direkte Gültigkeit im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Eine grundlegende Änderung wird deshalb die Einführung eines zentralen europäischen Produkt-Notifizierungsverfahrens sein. Andere Bereiche mit Änderungen betreffen detaillierte Vorgaben zum Inhalt der Sicherheitsbewertung und der Produktinformationsdatei, spezifische Anforderungen an Nanomaterialien und CMR-Stoffe, Werbeaussagen sowie die Meldung ernster unerwünschter Wirkungen, etc. Übernommen werden die Grundsätze der Verantwortung für die Sicherheit der Produkte, die bei allen Akteuren in der Handelskette liegt, der freien Verwendung der meisten kosmetischen Inhaltsstoffe sowie der Überwachung der Einhaltung auf dem Wege der Marktkontrolle.

Hersteller und Importeure müssen die Vorgaben des Kosmetikrechts vor Markteintritt erfüllen. CONUSBAT bietet Dienstleistungen zu allen Aspekten der Rechtsrahmen an:

Chemikalien in der EU

Verordnung (EG) Nr 1907/2006 - REACH

Verordnung (EG) Nr 1272/2008 – CLP

Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) ist der europäische Rechtsrahmen für Chemikalien. Hersteller und Importeure von Stoffen als solchen und Stoffen in Zubereitungen & Artikeln werden verantwortlich gemacht, vor der Einführung in den europäischen Markt deren Sicherheit für Menschen und die Umwelt zu bewerten. Die notwendigen rechtlichen Erfüllungsvorgaben beinhalten die Registrierung nach Erstellung eines technischen Dossiers mit definierten Daten und, im Fall der Herstellung oder des Imports in Mengen von 10 t oder mehr pro Jahr, zusätzlich eines Sicherheitsreport (CSR) einschließlich Expositionsszenarien. Falls ein Stoff Risiken für Mensch oder Umwelt aufweist, können weitere Bewertungen durch die Behörden durchgeführt werden, die Authorisierungsprozesse zur Folge haben können und die zur teilweisen oder vollständigen Beschränkung des Stoffes führen können.

Verordnung (EG) Nr 1272/2008 – CLP ist die europäische Adaption des GHS (Globally Harmonized System) und ersetzt die Richtlinien für gefährliche Stoffe und für gefährliche Zubereitungen. Seit dem 1. Dezember 2010 müssen Hersteller und Importeure die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen nach den CLP Vorgaben durchführen, der Stichtag für Gemische ist der 1. Juni 2015. In Vorbereitung eines Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses hat CLP eigene Notifizierungsvorschriften (Artikel 40), die ebenfalls seit dem 1. Dezember 2010 in Kraft sind.

CONUSBAT bietet Dienstleistungen zu allen Aspekten der REACH und CLP Verordnungen an:

Lebensmittel in der EU

EU Rechtsvorschriften für den CONUSBAT Kernsektor Lebensmittel

CONUSBAT bietet Dienstleistungen zu allen Aspekten der folgenden Rechtsvorschriften an:

Kosmetik & Chemikalien International

US Regelwerke der Food & Drug Administration [FDA] und der Environmental Protection Agency [EPA]

Das Center for Food Safety & Applied Nutrition der amerikanischen Überwachunsbehörde FDA ist zuständig für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetik & Körperpflegeprodukte. EPA regelt und überwacht verschiedene Bereiche des Umweltschutzes, so unter anderen das US Chemikalienrecht.

CONUSBAT bietet Dienstleistungen zu Aspekten der FDA Anforderungen in den genannten Sektoren sowie zum Toxic Substance Control Act (TSCA) der EPA an:

Bitte wenden Sie auch mit allen Fragen bezüglich des Kosmetik- und Chemikalienrechts in den ASEAN Staaten, China, Japan und Korea an CONUSBAT.